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„Bunker“

1947 richtete die sowjetische Lagerverwaltung in einem Nebengebäude des ungenutzten ehemaligen Krematoriums des KZ einen Arrestzellenbau mit sechs Einzelzellen ein.

Außenansicht des "Bunkers" im Anbau des Krematoriums. Unterhalb des Dachs sind sieben kleine vergitterte Fenster zu erkennen.
Außenansicht des "Bunkers" im Anbau des Krematoriums, 1997. Foto: Gabiele Krynitzki.

Der „Bunker“ diente zur Bestrafung von Diebstahl, aber auch von Vergehen des Lagerschutzes bei der Bewachung und unerlaubtem Kontakt zu anderen Inhaftierten. Auch der Besitz von Papier und Bleistiften konnte Grund für eine Einweisung in den „Bunker“ sein. Das vom Leiter des Lagerschutzes verhängte Strafmaß lag bei 3,5 – 10 Tagen bei halber Ration. Die Einweisung und das Strafmaß bestimmte der Lagerschutz selbst. Dabei musste er Vergehen, Dauer und Anzahl der Bestrafungen an die sowjetische Lagerleitung melden. In Einzelfällen ordnete sie eine Verlegung in den Arrestzellenbau am Haupttor an.


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