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Spurlos Verschwunden

Unmittelbar nach der Besetzung Ostdeutschlands durch die Rote Armee nahmen sowjetische Geheimdienstmitarbeiter aus dem Innenministerium (Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten – NKWD) und der Armee (Spionageabwehr der Armee – Smersch) zahlreiche Deutsche fest, die sie als Gefahr für die Besatzungsherrschaft betrachteten.

Dies betraf vor allem ehemalige Funktionär:innen der NSDAP und Mitarbeiter:innen staatlicher Behörden oder der Polizei. Später verhaftete der sowjetische Geheimdienst auch Menschen, die sich feindlich gegenüber der sowjetischen Besatzungsmacht geäußert hatten oder von anderen denunziert worden waren. Viele verschwanden spurlos und wurden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren interniert. Ihre Familien erfuhren nichts über ihren Verbleib

Unter Punkt 1 legte der Befehl fest, welche Personengruppen in die Speziallager einzuweisen waren. Vor allem betraf es „aktive Mitglieder“ der NSDAP, Funktionäre der Hitlerjugend, Mitarbeiter der Gestapo und leitende Beamte der Kommunalverwaltung.

Mit dem Vorrücken der Roten Armee 1945 richtete der sowjetische Geheimdienst zahlreiche provisorische Haftorte ein. Allein in Thüringen belief sich die Zahl auf ca. 70 nachweisbare Haftstätten. In ihnen wurden Personen teils willkürlich, teils wegen Verdacht auf Spionage, Gefährdung der Besatzungsmacht oder NS-Vergangenheit eingesperrt.


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