Hellmut Peitsch wird 1906 in Oberzetzscha geboren. Nach der Schulzeit macht er eine Ausbildung zum Handelskaufmann. Peitsch tritt 1925 in die NSDAP und die SA ein. Von 1931 bis 1935 arbeitet er für die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO), mit der die NSDAP anstelle der zerschlagenen Gewerkschaften Arbeiter:innen kontrolliert und an sich bindet. Nach der Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF) leitet Peitsch die Arbeitskammer in Sachsen. Dort kontrolliert er während des Krieges die Versorgung ausländischer Zwangsarbeiter:innen. In seiner Schrift „Feind bleibt Feind – auch als Kriegsgefangener“ fordert er die inhumane Behandlung insbesondere von sowjetischen Kriegsgefangenen.
Der sowjetische Geheimdienst verhaftet Peitsch am 10. Oktober 1945 als „NSDAP-Aktivisten“. Er kommt in das Speziallager Nr. 2. In den „Waldheimer Prozessen“ wird er 1950 wegen seiner Rolle in der NSDAP und der DAF zum Tode verurteilt. Gnadengesuche seiner Familie können seine Hinrichtung am 4. November 1950 nicht abwenden. 1954 erklärt ein Gericht in West-Berlin das Todesurteil für ungültig.



Der Prozess gegen Peitsch wurde öffentlich geführt. Im Zuschauerraum saß jedoch nur ausgewähltes Publikum. Entlastende Zeugen für Peitsch wurden nicht zugelassen.