

Im Juli 1943 richtete die SS in Buchenwald ein Häftlingsbordell ein. Hier mussten weibliche Häftlinge Sex-Zwangsarbeit leisten. Der Besuch im Bordell musste von den Freiern mit Prämienscheinen bezahlt werden, die Funktionshäftlinge und auch manche Gefangene in Arbeitskommandos erhielten. Mit der Einrichtung von Lagerbordellen wollte die SS einen Leistungsanreiz für die männlichen KZ-Zwangsarbeiter schaffen. Das Foto stammt aus einem Album, das im Auftrag des Lagerkommandanten Hermann Pister zu Repräsentationszwecken angelegt wurde.
(Musée de la Résistance et de la Déportation, Besançon)

Der von einem Holzzaun umgebene „Häftlings-Sonderbau“, wie die SS das Bordell nannte, unterschied sich von den anderen Baracken im Lager. Mit Gardinen und Blumen wurde er als ein freundlich eingerichteter Ort präsentiert. Dies stand in scharfem Kontrast zum Leid, das die Frauen dort erleben mussten. Über ein Dutzend junge Frauen hatte die SS in Ravensbrück ausgewählt, mit der Aussicht auf bessere Verpflegung, einen Teil der Einnahmen und eine vorzeitige Entlassung. Jede von ihnen musste sich täglich für durchschnittlich fünf Männer zur Verfügung stellen.
Die Einrichtung von Bordellen in den Konzentrationslagern war Teil eines Prämiensystems zur Steigerung der Arbeitsproduktivität der Häftlinge. Mit Prämienscheinen konnten zusätzliche Lebensmittel oder Gebrauchsgüter gekauft oder ein Besuch im Bordell bezahlt werden. Zur Steigerung der Produktivität war das Prämiensystem jedoch untauglich. Nur Wenige, zumeist aus der Gruppe der ohnehin privilegierten Funktionshäftlinge, erhielten Vergünstigungen.