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Kleiner Lampenschirm

Der kleine Schirm einer Nachttischlampe, der offensichtlich aus einem der Häuser der SS-Villensiedlung des Konzentrationslagers Buchenwald stammt, wurde unmittelbar nach der Befreiung im April 1945 vom ehemaligen deutschen politischen Häftling Karl Straub (1898-1966) an sich genommen.

Zusehen ist ein Lampenschirm aus gegerbter Menschenhaut. Der Schirm hat eine gelbliche Farbe und besteht aus zwei mit groben Nähten zusamengefügten Hautstücken.
Lampenschirm aus gegerbter Menschenhaut.

Über das Generalsekretariat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), denen der Lampenschirm in den späten 1940er-Jahren übergeben worden war, gelangte er gemeinsam mit anderen Objekten aus Buchenwald in das Archiv des Marx-Engels-Lenin-Instituts der DDR in Berlin. Im August 1953 wurden der Lampenschirm sowie drei Stücke tätowierter menschlicher Haut „für die Einrichtung eines Museums in Buchenwald“ zurückverlangt. Die Rückgabe dieser und weiterer Objekte aus dem Buchenwald-Kontext erfolgte dann wenige Wochen später.

In der am 18. August 1954 in der ehemaligen Häftlingskantine eröffneten Ausstellung „Widerstandsmuseum“ wurde in „Pult 52“ der kleine Schirm einer Nachttischlampe als „Lampenschirm aus Menschenhaut“ präsentiert. Ohne jegliche Überprüfung auf seine Echtheit wurde der Lampenschirm auch in allen folgenden Dauerausstellungen zur Zeit der DDR als „Lampenschirm aus Menschenhaut“ gezeigt.

Bei der nach dem Ende der DDR durchgeführten Grundrevision des Sammlungs- und Ausstellungsbestandes wurde auch der Lampenschirm auf seine Echtheit untersucht. Das vom Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Akademie Erfurt am 6. Juli 1992 erstellte Gutachten konstatierte: „Präparat IV (Lampenschirm) ist dagegen serologisch nicht als menschlicher Art zu identifizieren. Möglicherweise handelt es sich dabei um einen Kunststoff, der in ähnlicher Zeit für Lampenschirme produziert wurde. Letztlich ist aber nicht völlig auszuschließen, dass es sich dennoch um biologisches Material handelt.“

Der Lampenschirm wurde aufgrund dieses Gutachtens aus der Historischen Ausstellung entfernt und im Sammlungsdepot verwahrt.

Erst ein 2023 in Auftrag gegebenes zusätzliches forensisches Gutachten kam nach mikroskopischer und Erbgut-Untersuchung zu dem Schluss, dass es sich bei dem Material des Lampenschirms – wie ursprünglich angenommen – „sicher um menschliche Haut“ handelt.


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