Die Alliierten vereinbarten bei Kriegsende, NS-Täter:innen und Parteifunktionär:innen sowie Personen, die sie als Gefahr für die Sicherheit einstuften, in Lagern zu internieren. Die Internierungslager dienten der Absicherung der Besatzungsherrschaft und der Entnazifizierung.
Die Internierungspraxis unterschied sich in den vier Besatzungszonen jedoch deutlich. In den westlichen Besatzungszonen waren ab 1946 Briefverkehr und Besuche gestattet. Die meisten Internierungslager wurden dort bis 1948 aufgelöst.
In den sowjetischen Lagern waren die Internierten völlig isoliert. Es gab keinen Kontakt zur Außenwelt. Lediglich eine kleine Minderheit
der Internierten erhielt einen Gerichtsprozess. Die Lebensbedingungen waren katastrophal, insbesondere während des „Hungerwinters“ 1946/47. Etwa 40.000 der insgesamt etwa 130.000 deutschen Internierten starben an den Folgen von Hunger, Krankheiten und Isolation.

Mit der Entlassung von NSDAP-Mitgliedern aus ihren Ämtern sollte der Staatsapparat entnazifiziert werden.


Im Auftrag der US-amerikanischen Regierung legte das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in einem Handbuch fest, welche Personengruppen zu internieren sind. Die Westalliierten legten bei ihren Verhaftungen die hier genannten Kriterien zu Grunde.