Transkription
Sprecher:in „Von der Polizei ins KZ abgeholt“, vermerkt die Leitung der Heil- und Pflegeanstalt im sächsischen Waldheim Ende 1943 in der Patientenakte von Rudolf Schleif. Die Kriminalpolizei Leipzig hat den 25-jährigen kurz zuvor abgeholt. Am 30. Dezember registriert die SS Rudolf Schleif in Buchenwald als neuen Häftling. Er gilt als „Asozialer“ und trägt deshalb einen schwarzen Winkel auf seiner Kleidung.
Den größten Teil seines Lebens hat Rudolf Schleif bis zu diesem Zeitpunkt bereits in Erziehungsheimen oder Heil- und Pflegeanstalten verbracht. Seine familiären Verhältnisse sind schwierig. Bis zu seinem achten Lebensjahr lebt er bei seiner Mutter und seinem Stiefvater. Als Kleinkind erkrankt Rudolf an einer Hirnhautentzündung, unter dessen Folgen er fortan leidet.
Weil er öfters die Schule schwänzt und als verhaltensauffällig gilt, kommt er mit acht Jahren erstmals in ein Erziehungsheim. Seine Mutter bemüht sich immer wieder, ihren Sohn wieder zu sich zu nehmen. Die Behörden lehnen dies jedoch ab, da die Mutter als „erziehungsunfähig“ gilt – so ihre Begründung.
Erst 1933 – nach sieben Jahren in verschiedenen Anstalten – kehrt Rudolf für kurze Zeit zu seiner Mutter zurück. Nach nur einem halben Jahr wird er dann jedoch wieder in ein Heim eingewiesen – er kommt nun in eine Abteilung für Gehirnkranke. Hier besucht er weiter die Schule und beginnt sogar eine Lehre als Schlosser. Für die Ärzte gilt er dennoch als schwer erziehbar und unheilbar.
1935 beantragen sie seine Unfruchtbarmachung. Ihrer Meinung nach leidet er an „angeborenem Schwachsinn“ – dies reicht ihnen, um Rudolf jede Möglichkeit zu nehmen, jemals eine Familie gründen zu können. Anfang 1936 wird er zwangssterilisiert.
Über seine Volljährigkeit hinaus bleibt Rudolf Schleif in verschiedenen Anstalten. Er versucht einige Male zu fliehen, wird jedoch immer wieder ergriffen. Nachdem er eine Haftstrafe wegen eines Diebstahls verbüßt hat, kommt er 1943 schließlich nach Waldheim. Hier soll er in „Dauerverwahrung“ bleiben – so das Urteil der Richter am Landgericht in Leipzig.
Im gleichen Jahr kommt es jedoch zu einer Vereinbarung zwischen dem Reichsjustizministerium und SS-Chef Himmler: Insassen der Heil- und Pflegeanstalten, die als nicht besserungs-, aber arbeitsfähig gelten, sollen zur Zwangsarbeit in die Konzentrationslager überstellt werden. Bereitwillig meldet der Waldheimer Anstaltsleiter neben anderen Patienten auch Rudolf Schleif an die SS.
In Buchenwald bleibt Rudolf nur kurz. Nach rund drei Wochen wird er im Januar 1944 mit einem Sammeltransport in das berüchtigte Außenlager Dora geschickt. Unter verheerenden Bedingungen muss er hier auf unterirdischen Baustellen arbeiten. Nach nicht einmal zehn Wochen ist er vollkommen ausgezehrt.
Als die SS Anfang April 1944 einen Transport mit kranken und sterbenden Häftlingen zusammenstellt, steht auch Rudolf Schleifs Name auf der Liste. Zusammen mit über 900 anderen nicht mehr arbeitsfähigen Häftlingen wird er in das KZ Bergen-Belsen gebracht. Hier überlässt die SS die Männer weitgehend sich selbst. Die meisten von ihnen finden binnen kurzer Zeit den Tod. Rudolf Schleif stirbt am 18. April 1944 in einer Baracke des KZ Bergen-Belsen.