
Wilhelm Billotin gehört zu den ersten Sicherungsverwahrten, die nach einer Vereinbarung von Justiz und SS ab Ende 1942 in das KZ Buchenwald eingewiesen werden. Nach vier Jahren als Soldat kann der ungelernte Arbeiter nach dem Ersten Weltkrieg keinen Fuß fassen: Er ist arbeitslos, seine Ehe scheitert, er begeht Diebstähle. Im Krieg geht die Justiz gegen Männer wie ihn besonders hart vor. Wegen seiner Vorstrafen gilt er nun als „Volksschädling“ und „Gewohnheitsverbrecher“. 1941 wird er zur dauerhaften Unterbringung in einer Justizanstalt verurteilt. Die Auslieferung an die SS gleicht einem nachträglichen Todesurteil. Wie sehr viele Sicherungsverwahrte überlebt er in Buchenwald nur kurze Zeit.