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Was ist unsere hausinterne Handreichung über „Problematische Marken, Codes, Symbole und Zeichen rechtsradikaler und antisemitischer Gruppierungen“?

Erläuterung der Gedenkstätte Buchenwald

In den sozialen Medien wurden heute, am 7. Juli 2025, Auszüge aus einer hausinternen Handreichung für Mitarbeitende der Bildungsabteilung und der Security veröffentlicht. Sie informiert über Codes und Symbole, wie sie vor allem aktuell in der extrem rechten Szene Verwendung finden. Warum haben wir so eine hausinterne Handreichung und welche Funktion hat sie?

07.07.2025

Handreichung
Ausschnitt des Titelblatts

Besucher:innen, die nicht willkommen sind …

Buchenwald ist heute ein Ort des Gedenkens und eine Bildungsstätte, in der darüber nachgedacht wird, wie das hier Geschehene nicht wieder passieren kann. Gleichwohl wird das ehemalige Lager auch von Menschen aufgesucht, die die Würde des Ortes gezielt missachten. Das ist nicht häufig so, passiert aber immer wieder: Sie verhalten sich scheinbar gedankenlos, stören gezielt die Totenruhe oder versuchen, die Gedenkstätte für ihre eigenen politischen Ziele, die nicht an Humanismus und den Menschenrechten ausgerichtet sind, zu instrumentalisieren.

Vorrangig geschehen diese Instrumentalisierungsversuche des historischen Ortes aus der rechtsextremen Szene heraus, aber nicht nur. In den letzten Jahren gab es in der Gedenkstätte mehrfach auch Versuche ganz anderer Gruppen, wie der MLPD oder der Kommunistischen Partei, den Ort für ihre eigene gegenwärtige Agenda zu instrumentalisieren.

Verhaltensregeln für den Besuch der Gedenkstätte

Um die Würde des Ortes zu bewahren – so hält es die Hausordnung fest – ist auf dem Gelände u. a. „das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, ebenso das Tragen von Kleidungsstücken oder Symbolen, die nach objektiver Betrachtung den Grundwerten und dem Zweck der Stiftung widersprechen“ nicht gestattet.

Codes und Symbole, die Rassismus, Antisemitismus oder andere menschenfeindliche Ideologien verbreiten, haben in der Gedenkstätte Buchenwald nichts zu suchen. Die Mitarbeitenden der Gedenkstätte und ihre Beauftragten – in diesem Fall die Mitarbeitenden der Security – sind angehalten, diese Regeln durchzusetzen.

Fortbildungen und interne Kommunikation

Für die Mitarbeitenden der Gedenkstätte bedeutet das, dass sie in ihrem Alltag immer wieder mit komplexen und zugleich sehr spezifischen Codes, Symbolen und Parolen konfrontiert werden.

Doch wie lauten die derzeitigen Codes der rechtsextremen Szene? Was ist strafrelevant? Was sind die Hintergründe der einzelnen Symbole und was wird durch sie zum Ausdruck gebracht? In Fortbildungen tauschen sich hierüber die Mitarbeitenden untereinander aus, in gemeinsamen Workshops wird der gegenwärtige Wissenstand erarbeitet, angemessene Ansprachen und deeskalierende Verhaltensweisen trainiert.

Hausinterne Handreichung

Im Kontext der Fortbildungen wurde daher von Mitarbeitenden der Gedenkstätte auch die inzwischen auf 57 Seiten angewachsene Handreichung erarbeitet, die für den internen Gebrauch versucht, die Codes knapp zu erläutern. Davon behandeln zehn Seiten auch potentiell antisemitische Codes, die jenseits des rechtsextremen Spektrums verwendet werden. Die Liste wird laufend um aktuelle Erkenntnisse erweitert, bzw. werden ihr nicht mehr genutzte Codes und Symbole entnommen.

Wie wird die Handreichung genutzt?

Eine derartige Handreichung kann und will keine wissenschaftliche Arbeit sein. Auch wird sie weder an Besuchende verteilt oder online zur Verfügung gestellt, noch in unserer eigenen Bildungsarbeit eingesetzt. Sie dient ausschließlich den Mitarbeitenden der Bildungsabteilung und der Security als erste Orientierung, um Codes und Symbole, denen sie vor Ort begegnen, besser einordnen zu können. Das Wissen um die Strafbarkeit, bzw. mögliche Bedeutung von Codes und Symbolen ist notwendig, um angemessen entscheiden zu können, was auf dem Gelände der Gedenkstätte geduldet bzw. nicht geduldet wird.

Klar ist, dass Codes häufig nicht eindeutig sind; auch gehört es zum Versteckspiel der verschiedenen Szenen, Codes zu verwenden, die nicht auf den ersten Blick ihr menschenfeindliches Potential offenbaren. Ein Beispiel: Kleidermarken wie Fred Perry oder Lonsdale sind zwar keine Produkte der rechtsextremen Szene, werden aber dennoch von einzelnen ihrer Mitglieder als Erkennungs-Code getragen. Das Wissen um diesen möglichen Hintergrund ist wichtig, um in konkreten Situationen angemessen handeln zu können.

Zur aktuellen Diskussion in den sozialen Medien

Gerade den Mitarbeitenden der Gedenkstätte ist sehr bewusst, dass Codes und Symbole stets im Kontext ihrer Verwendung interpretiert werden müssen. Wie auch diese Handreichung nicht losgelöst vom Kontext ihrer Entstehung zu verstehen ist: den historischen Ort Buchenwald vor gegenwärtigen Instrumentalisierungen und gezielten Provokationen zu schützen und damit die Würde der Opfer zu bewahren.

Bei der Handreichung handelt es sich um eine nicht zur Veröffentlichung bestimmte Arbeitsfassung. Sie stellt daher auch keine politische Positionierung im Zusammenhang mit dem Krieg in Nahost dar. Dass das Dokument offensichtlich in einen weiteren Verteiler – hier der Justiz in Schleswig-Holstein – gelangt ist, hätte nicht passieren dürfen.

Stiftungsdirektor Jens-Christian Wagner bemerkt hierzu: „Wir nehmen die kritischen Rückmeldungen ernst und bedauern, dass einzelne Formulierungen missverständlich oder ungenau waren. Zugleich bitten wir darum, bei aller berechtigten Kritik von persönlichen Angriffen auf unsere Kolleg:innen abzusehen.

Grundsätzlich gilt für uns: Kritik an der Politik der israelischen Regierung, an der Siedlungspolitik oder am Vorgehen im Gaza-Streifen ist legitim. Sie wird aber antisemitisch aufgeladen, wenn sie dazu genutzt wird, die Shoah zu relativieren und deren Opfer als Täter zu diskreditieren. Das werden wir in der Gedenkstätte Buchenwald nicht dulden.“


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