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Spurlos Verschwunden

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Unmittelbar nach der Besetzung Ostdeutschlands durch die Rote Armee nahmen sowjetische Geheimdienstmitarbeiter aus dem Innenministerium (Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten – NKWD) und der Armee (Spionageabwehr der Armee – Smersch) zahlreiche Deutsche fest, die sie als Gefahr für die Besatzungsherrschaft betrachteten.

Dies betraf vor allem ehemalige Funktionär:innen der NSDAP und Mitarbeiter:innen staatlicher Behörden oder der Polizei. Später verhaftete der sowjetische Geheimdienst auch Menschen, die sich feindlich gegenüber der sowjetischen Besatzungsmacht geäußert hatten oder von anderen denunziert worden waren. Viele verschwanden spurlos und wurden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren interniert. Ihre Familien erfuhren nichts über ihren Verbleib

Unter Punkt 1 legte der Befehl fest, welche Personengruppen in die Speziallager einzuweisen waren. Vor allem betraf es „aktive Mitglieder“ der NSDAP, Funktionäre der Hitlerjugend, Mitarbeiter der Gestapo und leitende Beamte der Kommunalverwaltung.


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