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Peter Wilhelm Pollmanns

„Bei ihm erscheint ein besonderer Zwang zur Arbeit angebracht!“ (3:35 Min.)

Erkennungsdienstliche Aufnahme von Peter Wilhelm Pollmanns
Peter Wilhelm Pollmanns (1899–1942), 1938. Foto: Erkennungsdienst der Kriminalpolizei Köln.

Transkription

Sprecher:in Ob er wisse, warum er in einem Konzentrationslager gewesen sei, will die Gestapo von Peter Pollmanns wissen. Nein, das wisse er bis heute nicht.

Es ist Januar 1942. Gerade ist er zum zweiten Mal verhaftet worden. Man wirft ihm „Arbeitsbummelei“ und „freches Benehmen“ vor. An seiner Arbeitsstelle, einem Düsseldorfer Malergeschäft, störe er den „Betriebsfrieden“ und die „Arbeitsfreudigkeit“ seiner Kollegen.

Zwei Jahre Haft im Konzentrationslager Buchenwald hat er zu diesem Zeitpunkt bereits hinter sich. Nun geht es erneut um eine Einweisung ins KZ. Nach Ansicht der Gestapo gefährdet er durch sein Verhalten „die Sicherheit des Reichs“.

Peter Pollmanns ist von Beruf Anstreicher. Schon 1938, bei seiner ersten Verhaftung, blickt er auf ein wechselvolles Arbeitsleben zurück. Eine Kriegsverletzung – ein Steckschuss, der zwischen Lunge und Rippen sitzt – macht ihm seit dem Ersten Weltkrieg zu schaffen. Zu schwerer körperlicher Arbeit ist er nicht in der Lage.

So gut es geht, hält Peter Pollmanns sich als selbstständiger Maler über Wasser – nicht einfach in Zeiten wirtschaftlicher Krisen. Seine Ehe scheitert; er kann für Frau und Tochter nicht sorgen. Einen Monat kommt er deshalb wegen „Unterhaltsentziehung“ in Haft.

1933 verschlimmert sich sein Leiden. Er muss beim Wohlfahrtsamt finanzielle Unterstützung beantragen und bekommt nun Arbeitsstellen zugewiesen. Er nimmt die an, die er körperlich bewältigen kann. Andere lehnt er ab. Mehrmals streicht ihm das Wohlfahrtsamt deshalb alle Bezüge.

Da Peter Pollmanns oft bloß kurzfristig beschäftigt und noch dazu vorbestraft ist, werden die Behörden auf ihn aufmerksam. Das Wohlfahrtsamt hält ihn trotz seiner Verletzung für „uneingeschränkt einsatzfähig“ und vermerkt in seiner Akte: „Bei ihm erscheint ein besonderer Zwang zur Arbeit angebracht.“

Im Frühjahr 1938 – gerade hat er wieder eine Anstellung gefunden – wird Peter Pollmanns verhaftet. Er ist einer von mehr als 4.000 Männern, die zwischen April und Juni in das KZ Buchenwald eingewiesen werden. Auf ihren Jacken tragen sie einen schwarzen Winkel. Er soll sie als „Arbeitsscheue“ oder „Asoziale“ kennzeichnen. Beim Aufbau des Lagers sollen sie „Ordnung, Zucht und geregelte Tätigkeit“ lernen – so sehen es Gestapo, Polizei und Fürsorgebehörden. Sie arbeiten bei der Verhaftung Hand in Hand.

Bis April 1940 bleibt Peter Pollmanns in Haft. Dann befindet man, seine „Führung und Arbeitsleistung“ sei „jetzt einwandfrei“. Er wird direkt in eine neue Anstellung vermittelt und ist für die nächsten anderthalb Jahre wieder Anstreicher in Düsseldorf.

Eine Beschwerde des Arbeitgebers bringt ihn zwei Jahre später erneut in die Mühlen der Verfolgung. Er hat langsam gearbeitet und ist an einigen Samstagen gar nicht zur Arbeit gekommen. Die Gestapo legt sein Verhalten als „Arbeitssabotage“ aus und unterstellt ihm außerdem eine „staatsfeindliche Einstellung“, weil er es wagt, sich laut über seine Verhaftung zu beschweren.

Am 9. April 1942 wird Peter Pollmanns zum zweiten Mal nach Buchenwald verbracht. Diesmal gilt er als „rückfälliger Arbeitsscheuer“. Im Steinbruch muss er Schwerstarbeit leisten. Sein Körper hält dieser Belastung nicht lange Stand. In der Nacht zum 2. August 1942 stirbt Peter Pollmanns. „Akute Herzschwäche“ vermerkt man als Todesursache.


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