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FAQ für Gruppen und Fördermöglichkeiten

Hinweise zu häufig gestellten Fragen zum Gedenkstättenbesuch mit einer Gruppe und Fördermöglichkeiten für den Besuch der Gedenkstätte finden Sie hier.


Muss ich meine Gruppen anmelden?
Ja. Eine Anmeldung Ihrer Gruppe ist unbedingt erforderlich. Auch, wenn wir Ihnen aufgrund der hohen Nachfrage unter Umständen kein Rundgangsangebot machen können und Sie einen selbstständigen Besuch erwägen, bitten wir um Anmeldung.
Der Besuch der Dauerausstellung zur Geschichte des Konzentrationslagers setzt immer (ob mit oder ohne vorherigem Rundgang) eine Online-Ticketbuchung voraus.

Wer kann die Bildungsangebote wahrnehmen?
Unsere Bildungsangebote richten sich vorrangig an Schulklassen (ab Klasse 9), Jugendgruppen und junge Erwachsene, die im Rahmen der Schule und der politischen Bildung ihren Gedenkstättenbesuch vorbereitet haben.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Eine Gruppe kann aus maximal 30 Personen bestehen.

Was kostet ein Bildungsangebot?
Unabhängig von der Dauer des Angebots beträgt die gedenkstättenpädagogische Betreuung von Erwachsenen pro Gruppe mit bis zu 15 Personen einmalig 80 € und pro Gruppe mit mehr als 15 bis zu 30 Personen einmalig 120 €. Ermäßigt belaufen sich die Kosten auf einmalig pro Gruppe mit bis zu 15 Personen 40 € und pro Gruppe mit mehr als 15 bis zu 30 Personen 60 €.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung, die unten auf der Seite zum Download bereitsteht.
Alle weiteren Angebote (z. B. Besuch einer der Dauerausstellungen) sind kostenfrei.

Wie viel Zeit sollte ich einplanen?
Die benötigte Zeit richtet sich nach dem von Ihnen geplanten Bildungsangebot. Je mehr Zeit Sie für den Besuch der Gedenkstätte einplanen, desto nachhaltiger ist das Bildungserlebnis.
Für den Erstbesuch mit einem kurzen Programm (geführter Rundgang mit Gespräch, Zeit für Organisatorisches und eine Pause) planen Sie bitte mindestens 4,5 Stunden ein.
Ein Besuch in einer unserer Dauerausstellungen benötigt mindestens eine weitere Stunde. 

Gibt es fremdsprachige Angebote für Gruppen?
Unsere Bildungsangebote können begrenzt auch in folgenden Fremdsprachen vermittelt werden: englisch, französisch, spanisch, italienisch, niederländisch, polnisch, ungarisch, rumänisch.

Was muss ich bei der Anreise mit Gruppe beachten?
Ein Busparkplatz steht kostenlos zur Verfügung.
Die Anreise mit dem ÖPNV erfolgt mit der Buslinie 6 (Download Fahrplan) einmal stündlich von Weimar (u. a. vom Hauptbahnhof Weimar). Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fahrzeiten an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen.

Anreise für Schüler:innen-Gruppen aus Thüringen mit dem ÖPNV
Der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) bietet für Schüler:innen-Gruppen ab 16 Personen von allgemein- und berufsbildenden Schulen eine Planung der Reise von der Schule/Einrichtung zur Gedenkstätte Buchenwald und zurück mit Bus, Bahn und Straßenbahn an.
Weitere Informationen und das Online-Formular für die Bestellung finden Sie unter hier.

Was muss ich bei der inhaltlichen Vorbereitung des Gedenkstättenbesuchs beachten?
Je besser der Gedenkstättenbesuch vorbereitet ist, desto nachhaltiger ist die Bildungserfahrung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Vor- und Nachbereitung.
 
Was muss ich vor Ort in der Gedenkstätte beachten?
Die Gedenkstätte Buchenwald ist ein Ort des Gedenkens, an dem Menschen litten und starben. Beim Besuch ist auf ein dem Charakter des Ortes angemessenes Verhalten zu achten.
Wir bitten um angemessene Kleidung. Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, ist untersagt.
Auf dem Gelände des ehemaligen Häftlingslagers ist das Rauchen verboten. Dort sollte auch auf Essen und Trinken verzichtet werden. Bitte beachten Sie weiterhin die allgemeine Hausordnung.

Gibt es vor Ort sanitäre Einrichtungen?
Ja, es gibt für Gruppen ausreichend sanitäre Anlagen vor Ort.
 
Inwieweit ist die Gedenkstätte Buchenwald für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich?
Die Besucherinformation, die meisten Ausstellungsgebäude, das Museumscafé sowie Archiv und Bibliothek sind barrierefrei zugänglich (Rampen, Aufzüge, WC für Rollstuhlfahrer nach DIN).
Das ehemalige Häftlingslager ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nur bedingt zugänglich. In der Besucherinformation erhalten Sie Unterstützung.

Gibt es in der Gedenkstätte die Möglichkeit, sich zu verpflegen?
Das Museumscafé Paul der Lebenshilfe Weimar e. V. bietet eine Grundverpflegung.
Da das Café begrenzte Kapazitäten hat, sind eine Gruppenanfrage sowie Menü- und Rechnungsabstimmung vorab ratsam.
Wir empfehlen im Sommer die zusätzliche Mitnahme von Getränken (z.B. in nachfüllbaren Flaschen).
Informationen zur Verpflegung im Rahmen eines mehrtägigen Seminars mit Übernachtung in der Jugendbegegnungsstätte finden sie hier.

Darf in der Gedenkstätte fotografiert oder gefilmt werden?
Während der Teilnahme an allen analogen und digitalen Bildungsangeboten sind das Fotografieren und die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen untersagt.
Ausnahmen (z. B. für ein schulisches Filmprojekt) bedürfen einer vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch die Abteilung Strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
 
Wo ist für eine Gruppe ein individuelles Gedenken möglich?
Individuelles Gedenken in Erinnerung an die Häftlinge des Konzentrationslagers ist beispielsweise am Denkmal für alle Opfer auf dem ehemaligen Appellplatz und an Denkmalen für einzelne Opfergruppen möglich.
Individuelles Gedenken in Erinnerung an die Opfer des Speziallagers Nr. 2 Buchenwald ist am Gräberfeld unterhalb des Ausstellungsgebäudes auf dem Trauerplatz möglich.


Fördermöglichkeiten für einen Gedenkstättenbesuch

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gruppenaufenthalte in der Gedenkstätte Buchenwald durch die Bundesländer gefördert werden. Nähere Hinweise und Antragsformulare finden Sie in den folgenden Links.

Auch können sich Schulklassen oder Vereine an die eigenen Fördervereine sowie die parteinahen Stiftungen oder andere Stiftungen (z. B. Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft) zur Förderung von Gedenkstättenprojekten wenden.


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