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Jüdische Häftlinge im KZ Buchenwald

15.09.2024, 11:15‒13:45 Uhr

Öffentlicher Themenrundgang

Gedenkstätte Buchenwald, Information

Eine Gruppe von Häftlingen in Zivilkleidung steht auf dem Appellplatz. Vor ihnen ein Uniformierter. Foto von vorne Links.
Eine Gruppe polnischer Häftlinge in Zivilkleidung steht auf dem Appellplatz, 1939. Foto: Erkennungsdienst des KZ Buchenwald

Thematischer Rundgang mit Christian Molitor | Beginn 11:15 Uhr | Treffpunkt Informationsgebäude

1938, als das NS-Regime die wirtschaftliche Ausschaltung und Vertreibung der jüdischen Bevölkerung durch Terror beschleunigte, begann die Masseneinlieferung von deutschen und österreichischen Juden nach Buchenwald. Als einzige Gruppe konzentrierte die SS-Lagerführung jüdische Häftlinge in gesonderten Lebens- und Arbeitsbereichen, setzte sie besonderen Schikanen, kollektiver Bestrafung und härtester Zwangsarbeit aus.

Im Rahmen der "Euthanasie" wurden 1941 jüdische Häftlinge Buchenwalds und solche mit Behinderungen als "unproduktiv" in den Gaskammern der mitteldeutschen Heil- und Pflegeanstalten Bernburg und Sonnenstein erstickt.

Infolge der überstürzten Räumung des Vernichtsungslagers Auschwitz und des KZ Groß-Rosen Anfang 1945 wird Buchenwald zum größten Konzentrationslager innerhalb des Deutschen Reiches. In den drei Monaten vor der Befreiung kommen allein im Kleinen Lager über 6.000 Menschen, vor allem jüdische Häftlinge, um.

Die Themen-Rundgänge setzen ein Grundwissen über die Zeit des Nationalsozialismus und das Konzentrationslager Buchenwald voraus. Das empfohlene Mindestalter beträgt 15 Jahre. Die Gruppengröße ist auf 30 Teilnehmer:innen begrenzt.

Dauer: ca. 2,5 Stunden

Tickets: 7 Euro, ermäßigt 3 Euro

Tickets sind an der Information am Parkplatz erhältlich. Bitte kaufen Sie Ihr Ticket mindestens 15 Minuten vor Beginn des Rundgangs. Eine vorherige Reservierung ist telefonisch möglich unter 03643/745 500 oder per E-Mail an buchenwaldinfo-weimar@buchenwald.de.

Ein Angebot der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora.
Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie aus Mitteln des Freistaates Thüringen.


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