Der 81. Jahrestag der Befreiung ist der Trauer und dem Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gewidmet. Das ehemalige Konzentrationslager Buchenwald ist ein Friedhof und ein Ort der Erinnerung sowie der reflexiven historischen Bildung – jedoch kein Ort für die Austragung tagespolitischer Konflikte und schon gar nicht für die Selbstdarstellung autoritärer Gruppen, die das Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 als „Befreiungstat“ gefeiert haben.
Stiftungsdirektor Jens-Christian Wagner erklärt: „Am 12. April stehen die historischen Ereignisse vor 81 Jahren und die Opfer und ihre Angehörigen im Mittelpunkt. Wer an diesem Tag politisch protestieren will, kann das in Weimar tun – in Buchenwald muss das würdige Gedenken im Mittelpunkt stehen.“ Die Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ werde maßgeblich von offen antizionistischen Kräften getragen. Ihr gehe es erkennbar nicht um ein würdiges Gedenken, als vielmehr um eine Relativierung der NS-Verbrechen, sich selbst und die Botschaft, dem Staat Israel in Buchenwald das Existenzrecht abzusprechen.
Die Gedenkstätte hat eine Verpflichtung gegenüber den Opfern und den letzten lebenden Zeitzeugen wie auch den Angehörigen. Am 81. Jahrestag der Befreiung hat dies oberste Priorität. Jens-Christian Wagner erklärt: „Provokative und antisemitisch motivierte Aufmärsche an diesem Tag gefährden das Sicherheitsgefühl der anwesenden Überlebenden und stören den würdigen Rahmen des Gedenkens.“
Die Stiftung weist erneut darauf hin, dass es in Buchenwald kein pauschales Verbot für das Tragen einer Kufiya gibt. Entscheidend sind der konkrete situative Kontext, die demonstrative politische Absicht und die Frage, ob ein historischer Ort und eine Gedenkfeier für politische Selbstdarstellung instrumentalisiert werden. Die Stiftung setzt zum Schutz des Ortes und des Gedenkens die für die Gedenkstätte geltenden Regeln durch.
Politischer Protest ist in einer Demokratie essenziell und legitim. Für Demonstrationen und Gegenproteste am 12. April ist die Stadt Weimar der richtige Ort – nicht die Gedenkstätte Buchenwald.