Gedenkstätte Buchenwald KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora Museum Zwangsarbeit im NS

Stiftungszweck

Der Thüringer Landtag beschloss 2003 die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ mit Sitz in Weimar.

Ein Paragrafen-Symbol vor drei verwischten Strichen

Aus dem Stiftungsgesetz

„Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge zu fördern.

Dabei ist in der Gedenkstätte Buchenwald die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen.

In der Gedenkstätte Mittelbau-Dora ist die besondere Problematik des Missbrauchs von Häftlingen für die Herstellung von Vernichtungswaffen zu berücksichtigen.

Ferner ist die Geschichte der politischen Instrumentalisierung der Gedenkstätten zu Zeiten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik darzustellen.

Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von Dauer- und Wechselausstellungen, von wissenschaftlichen Kolloquien und kulturellen Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene, die Besucherbetreuung und die Jugendarbeit sowie auf die Gedenkstättenarbeit bezogene wissenschaftliche Dokumentation, Forschung und Publikation."

(§ 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora)

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Die Finanzierung erfolgt durch den Bund und das Freistaat Thüringen zu gleichen Teilen.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und als Vorstand der Stiftungsdirektor.

Ein wissenschaftliches Kuratorium berät den Stiftungsrat und den Stiftungsdirektor in allen fachlichen Fragen.

Um die Erfahrung der Opfer einzubeziehen, wurden drei Beiräte gebildet:

  • ein Beirat aus ehemaligen Häftlingen des KZ Buchenwald,
  • ein Beirat aus ehemaligen Häftlingen des KZ Mittelbau-Dora,
  • ein Beirat aus ehemaligen Häftlingen des sowjetischen Speziallagers Nr. 2.

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